Die Gemeinschaftsversammlung entscheidet über die Belange der Verwaltungsgemeinschaft (z. B. Einstellung von Personal, Beschaffungen), soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist oder die Entscheidung an ihn oder an das Verwaltungspersonal übertragen wurde.
Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Dies sind im Moment drei Vertretern der Gemeinde Reichertsheim und drei Vertreter der Gemeinde Kirchdorf.
Vertreter der Gemeinden sind jeweils der Erste Bürgermeister der Mitgliedsgemeinde und ein Gemeinderatsmitglied; für jedes weitere Tausend ihrer Einwohner entsendet die Mitgliedsgemeinde ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
Wer außer dem Ersten Bürgermeister die Gemeinde in der Gemeinschaftsversammlung vertritt, beschließt der jeweilige Gemeinderat.
Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung