"Ehrenamtskarte" als Anerkennung für aktive ehrenamtliche Tätigkeit
Im Landkreis leisten viele Bürger in unterschiedlichsten
Bereichen wertvolle
ehrenamtliche Arbeit. Sie erbringen einen wichtigen
Beitrag für das Gemeinwohl, den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft
und für ein lebenswertes Umfeld.
Um dieses Engagement zu würdigen und öffentlich anzuerkennen,
hat der Landkreis Mühldorf a. Inn beschlossen sich am Modellprojekt
Ehrenamtskarte des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen zu beteiligen und er hat hierfür die
Förderzusage für das Modellprojekt Ehrenamtskarte erhalten. Durch die
Ehrenamtskarte Bayern sollen aktive Ehrenamtliche für ihr Engagement
belohnt und vielleicht sogar bislang nicht Engagierte für das Ehrenamt
gewonnen werden.
Voraussetzung zum Erhalt der Karte:
Ebenso können die Karte erhalten:
Freiwillige Feuerwehr:
Aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr mit abgeschlossener Truppmannausbildung können die Ehrenamtskarte mit Sammelanträgen über den Kommandanten beantragen. Bei Auszeichnung mit dem Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit wird die goldene, unbegrenzt gültige Ehrenamtskarte ausgestellt.
Rettungsdienst/THW:
Derzeit werden Gespräche seitens des Sozialministeriums mit
den Vertretern des sonstigen Katastrophenschutzes geführt, damit die
Regelungen der Feuerwehr entsprechend auf die aktiven Dienstleistenden
des Katastrophenschutzes übertragen werden können.
Organisatorisches/Antragsformular:
Die Bearbeitung der Anträge und organisatorische Abwicklung des
Projekts hat der Landkreis auf die Freiwilligen-Agentur „Ehrensache“
übertragen. Dort werden die eingehenden Anträge auf Vollständigkeit
geprüft und bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen die Ausstellung
der Ehrenamtskarte beim Ministerium
beantragt.
Den Antrag erhalten Sie bei der Freiwilligenagentur Ehrensache.
Vergünstigungen/Akzeptanzpartner:
Neben der gebotenen Anerkennung soll
die Ehrenamtskarte auch
echte finanzielle Vorteile bieten: So erhalten Ehrenamtskartenbesitzer
einen ermäßigten Eintritt beim Besuch der staatlichen Museen und
Sammlungen und es gibt Vergünstigungen bei der Schlösser – und
Seenverwaltung und weiteren bayernweiten Akzeptanzpartnern der
Ehrenamtskarte.
Die Bayerische Ehrenamtskarte gilt nicht nur im Landkreis
Mühldorf a. Inn, sondern bayernweit bei allen Akzeptanzstellen in den
teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten.
Welche das sind,
sehen sie hier.
Werden Sie Partner der Ehrenamtskarte!
Wir sind auf der Suche nach weiteren Akzeptanzpartnern der
Ehrenamtskarte! Das Angebot der Akzeptanzstellen erlangt seine
Attraktivität vor allem durch die aktive Beteiligung der heimischen
Geschäftswelt, der Gewerbetreibenden, Kommunen und Organisationen, die
etwas für „ihre“ Ehrenamtlichen tun wollen.
Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte: