Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Europäische
Dienstleistungsrichtlinie – EG-DLR) muss in allen Mitgliedstaaten
umgesetzt werden. Ihr Ziel ist es, einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch
den das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg
vereinfacht und die betriebliche Niederlassung in einem anderen
EU-Mitgliedstaat erleichtert wird.
Zur Verwirklichung dieses Ziels legt die EG-DLR den Mitgliedstaaten
umfangreiche Umsetzungspflichten auf. So sollen Dienstleister künftig
sämtliche zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen
Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung der für die Ausübung
ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen über eine
aus ihrer Sicht einheitliche Stelle, den sog. Einheitlichen
Ansprechpartner, abwickeln können.
Der Freistaat Bayern hat hierfür das "Dienstleistungsportal Bayern"
erstellt, das alle wesentlichen Informationen für
Dienstleistungserbringer enthält, die in der Europäischen
Dienstleistungsrichtlinie gefordert sind.
Mit Hilfe einer übersichtlichen Menüführung kann der interessierte
Dienstleister durch das System navigieren und erhält die einschlägigen
allgemeinen Informationen über rechtliche Voraussetzungen, Formalitäten,
Verbände, Organisationen, Register und Rechtsbehelfe. Ferner werden
jeweils die sachlich und örtlich zuständige Behörde und - sofern
einschlägig - der zuständige Einheitliche Ansprechpartner angezeigt.
Notwendige Formulare können heruntergeladen oder entsprechende
Online-Verfahren aufgerufen werden.
Hier kommen Sie direkt zum ⇒Dienstleistungsportal Bayern