Der Gemeinderat der Gemeinde Reichertsheim hat mit Beschluss vom 17.09.2020 den Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lexenberg“ i. d. F. vom 09.09.2020 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lexenberg“ in Kraft.
Mit Bescheid vom 28.10.2020 Az.: 41-Blp113/19 hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reichertsheim
(für den Bereich Lexenberg) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans „Lexenberg“ wirksam.
Bitte beachten Sie folgende PDF-Datei zum Thema...
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Aufgrund der aktuellen Corona-Situation (COVID-19), ist das Rathaus der Gemeinde bis auf Weiteres geschlossen. Dringende Angelegenheiten können nach Möglichkeit telefonisch oder nur nach telefonischer Anmeldung persönlich erledigt werden. Für das Betreten des Rathauses ist ein Mundschutz erforderlich.
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